Bundesvorstand SPD 60plus: "Rentenkommission verpasst grundlegende Reform"

27. Juni 2026

Rentenkommission verpasst grundlegende Reform – Systemische Ungerechtigkeiten bleiben bestehen

Die vorgelegten Empfehlungen der Rentenkommission lassen eine umfassende Reform des Alterssicherungssystems vermissen. Statt die strukturellen Schieflagen entschieden anzugehen, beschränken sich die Vorschläge weitgehend auf Einzelmaßnahmen innerhalb bestehender Teilsysteme.

Das deutsche Alterssicherungssystem ist kein isoliertes Gebilde. Es steht in engem Zusammenhang mit Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem Wirtschafts- und Steuersystem. Die bestehenden Regelungen für Unternehmen, Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte und Politiker greifen ineinander – und sind zugleich Ausdruck eines insgesamt reformbedürftigen Gesamtsystems. Genau diese systemische Perspektive bleibt in den Empfehlungen weitgehend unberücksichtigt.

Die Schieflage zeigt sich deutlich – ein Beispiel: Rund 400 Milliarden Euro Rentenausgaben für etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner stehen etwa 70 Milliarden Euro für rund 1,5 Millionen Pensionäre gegenüber. Solche strukturellen Ungleichheiten lassen sich nicht durch punktuelle Anpassungen beheben.

Positiv hervorzuheben ist, dass die Kommission erstmals eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als Zielgröße für eine lebensstandardsichernde Altersversorgung benennt. Auch die geplante stärkere Transparenz durch die regelmäßige Ausweisung dieser Kennzahl sowie die Weiterentwicklung der digitalen Rentenübersicht sind sinnvolle Schritte.

Dennoch bleiben zentrale Fragen unbeantwortet:   Die Kommission vermeidet klare Aussagen zur Einbeziehung aller Erwerbstätigen in ein einheitliches System. Zwar wird eine Erwerbstätigenversicherung als „Idealbild“ bezeichnet, konkrete Umsetzungsschritte fehlen jedoch. Gleichzeitig werden bestehende Ungleichheiten – etwa zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenversorgung – nicht konsequent adressiert.

Kritisch zu bewerten sind zudem Vorschläge wie die Anhebung der Regelaltersgrenze oder die Abschaffung abschlagsfreier Rentenzugänge für langjährig Versicherte. Diese Maßnahmen greifen zu kurz, da sie vor allem auf demografische Faktoren fokussieren und andere entscheidende Einflussgrößen wie Produktivität, Einkommensverteilung, Vermögenskonzentration und Steuerpolitik ausblenden.

Diese dem Kommissionsdenken zugrunde liegende monokausale Betrachtung der demographischen Entwicklung als Hauptproblem in der Altersvorsorge führt direkt in die soziale Schieflage:

  • Gutverdiener zahlen kurz ein und leben lange mit hoher Rente,
  • Geringverdiener zahlen lange ein und leben kurz mit kleiner Rente,
  • Beamte zahlen nicht ein und leben am längsten mit Top Rente.

Besonders problematisch ist die stärkere Ausrichtung auf kapitalgedeckte Elemente. Die geplante gesetzliche Kapitalrente birgt erhebliche Risiken: erstens durch Abhängigkeit von Kapitalmärkten, zweitens durch Belastung der Binnennachfrage, drittens durch den Abfluss des eingesammelten Geldes in Finanzaktiva der internationalen Märkte, allen voran der USA, während gleichzeitig die Stabilität der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente nicht ausreichend gestärkt wird. Im Gegenteil: Durch die Vermischung von Kapitaldeckung und Umlageprinzip ist geradezu ein Einfallstor zur Umwandlung des Umlagesystems in Kapitaldeckung geschaffen. Heute zwei Prozent weniger in die Umlage, mehr in den Kapitalmarkt, wie viele Prozente morgen? Da neben dem Staatsfonds ausdrücklich auch private Anbieter, also Versicherungen zum Zuge kommen sollen, ist schnell zu sehen, wie das Umlageverfahren in der ersten Säule unter Druck gerät und neue Verteilungsprobleme vorprogrammiert werden.

Ein Umlagesystem bedeutet eine solidarische Finanzierung der arbeitenden und nicht mehr arbeitenden Menschen untereinander. Deshalb haben alle ein Interesse an höheren Löhnen. Damit bricht eine Kapitaldeckung, denn die Renten steigen, wenn Gewinne von Unternehmen steigen. Gewinne und damit auch Dividenden steigen aber dort stärker, wo Löhne weniger stark steigen. So wird durch Kapitaldeckung ein Interessenkonflikt erzeugt, den es bei der Umlagefinanzierung nicht gibt. In Tarifverhandlungen wird ein schönes Argument bereitgestellt, die Löhne zu deckeln, denn der Rentenfonds ist ja quasi am Gewinn beteiligt. Wenn aber die Löhne unter Druck sind, sind auch die Rentenversichungsbeiträge unter Druck.

Auch die vorgeschlagene Beibehaltung der Beitragsbemessungsgrenze und die Nichtberücksichtigung weiterer Einkommensarten setzen dem Solidarsystem klare Grenzen – zulasten einer nachhaltigen Finanzierung. Wenn schon eine große Reform, dann gehört die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft und die Auszahlungen bzw. Rentenansprüche äquivalenz-konform begrenzt.

Einzelne Maßnahmen wie die Einbeziehung von Minijobs in die Rentenversicherung, Verbesserungen bei der Grundsicherung oder die stärkere Förderung von Rehabilitation sind sinnvoll, bleiben jedoch leider Stückwerk im Gesamtkontext.

Fazit: Die Rentenkommission liefert wichtige Impulse, verfehlt jedoch die notwendige umfassende Reform. Ohne eine konsequente Neuausrichtung hin zu einem integrierten, gerechten und nachhaltig finanzierten Gesamtsystem der Alterssicherung werden die bestehenden Ungleichheiten fortbestehen.

Auch wenn die AG SPD 60 plus die Begeisterung der Kommission für Ihre Arbeit nicht vollumfänglich teilt, ein erster Schritt ist getan und wenn die Kommission sich nochmal wissenschaftlichen Grundsätzen folgend zusammenfände, ließe sich die Reform unschwer zu einem großen Ganzen weiterentwickeln.

Bundesvorstand der AG SPD 60 plus

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