Rente - 60plus Dikussionsbeitrag

Beschluss des Bundesausschuss Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus vom 27.September 2016

Auf dem Weg zu einem solidarischen und gerechten Zukunftsprojekt der Generationen sieht die Arbeitsgemeinschaft 60 plus diese Ziele:

  • In unserer sog. Sozialen Marktwirtschaft verschärft sich die Kluft zwischen Armut und Reichtum immer mehr. Das Leitmotiv der Sozialen Marktwirtschaft „Wohlstand für Alle“ wird mehr und mehr ersetzt durch „Reichtum für Wenige“. Die Ungleichheit der Einkommen und Vermögen in Deutschland ist größer als in vielen anderen Industriestaaten. Dies muss sich ändern.

  • Es muss sich ändern, für die Frauen – die nach der Familienphase rasch eine Rückkehr in eine sozial abgesicherte Beschäftigung brauchen, bei denen die Einkommenskluft zwischen Frauen und Männern überwunden werden muss.

  • Es muss sich ändern, für die Jungen – denen noch viel zu oft der Einstieg in das Erwerbsleben schwergemacht wird. Sie werden prekär beschäftigt und schlecht entlohnt, besonders, wenn sie einen Migrationshintergrund haben.

  • Es muss sich ändern, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – die noch zu oft in Beschäftigungsformen wie Praktika, Zeitverträgen, Teilzeit, Leiharbeit und Werkverträge gedrängt werden. Dies führt zu großen Zukunftssorgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zurberechtigten Angst vor sozialem Abstieg und Armut im Alter.

  • Es muss sich grundlegend ändern, für die Älteren – deren Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung von der Lohnentwicklung abgekoppelt wird und immer häufiger nicht mehr den erwarteten Lebensstandard sichert.

Dies sind nur einige Punkte, die deutlich zeigen: Wir brauchen Mut und Willen für umfassende Reformen!

In der jetzigen Koalitionsregierung haben wir gegen erhebliche Widerstände der CDU/CSU Gerechtigkeitslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen können. Dies weil klar ist, wer drohender Altersarmut vorbeugen will, der muss für Reformen auf dem Arbeitsmarkt kämpfen.
In der jetzigen Koalitionsregierung haben wir gegen erhebliche Widerstände der CDU/CSU Gerechtigkeitslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen können. Denn wer Altersarmut vorbeugen will muss für Reformen auf dem Arbeitsmarkt kämpfen.

  1. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist dabei ein wichtiger Schritt, ein kleiner Schritt zu mehr Beteiligung am wachsenden Wohlstand unserer Gesellschaft. Wir haben damit die Abwärtsspirale bei den Löhnen durchbrochen. Es verbessert die Einkommen von 3,7 Millionen Beschäftigten. Der Mindestlohn muss aber kontinuierlich und deutlich erhöht werden.

  2. Die SPD erzielt im Kampf um klare Regeln bei Leiharbeit und Werkverträgen erste Erfolge. Auch gegen den Widerstand von CDU/CSU werden wir Lohndumping und Umgehungstatbestände weiterverfolgen. Für Rund eine Million Menschen konnten wir die Situation verbessern.

  3. Wir kämpfen mit aller Entschiedenheit für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Nach wie vor vorhandene Unterschiede widersprechen dem Gleichheitsgrundsatz und sind zudem ökonomisch unsinnig. Das von der Ministerin Schwesig vorgelegte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern darf die Union nicht länger blockieren.

Der Kampf um einen besseren, einen sozialeren Arbeitsmarkt muss dringend ergänzt werden um eine umfassende Reform der Alterssicherung. Wir wissen eine nachhaltige, lebensstandardsichernde und armutsfeste Rentenversicherung ist ein wesentlicher Beitrag zur gesellschaftlichen und politischen Stabilität.
Der Gesetzgeber hat mit den Rentenreformen des letzten Jahrzehnts die Ziele der Lebensstandardsicherung und der strukturellen Armutsfestigkeit für die gesetzliche Rentenversicherung ausdrücklich zu Gunsten der Beitragssatzstabilität aufgegeben. Die entstehende Lücke soll durch die kapitalgedeckte private Zusatzvorsorge geschlossen werden. Das ist nicht gelungen.
Dazu kommt, dass auch mehr als 25 Jahre nach der Wiedervereinigung die Ostrentenfrage noch immer nicht geregelt ist.

Wir stellen fest:

- Das ideologisierte »Drei-Säulen-Konstrukt« aus relativ sinkender gesetzlicher Rente, vermehrter privater Vorsorge sowie betrieblicher Altersversorgung erfüllt den erwarteten sozialpolitischen Anspruch nicht.

- Die Teilprivatisierung der Vorsorge trägt eher zur Verschärfung der Einkommensungleichheit im Alter bei und sie erhöht das Risiko von Altersarmut. Nur Lebensstandardsicherung und Solidarprinzip als strukturprägende Leitbilder der sozialen gesetzlichen Pflichtversicherung können eine personell umfassende finanzielle Absicherung der sozialen Risiken Alter, Invalidität und Todesfall gewährleisten.

- Es ist unerlässlich, das Alterssicherungssystem wieder so umzustellen, dass die beiden Hauptziele – nämlich Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit - innerhalb der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung erreicht werden können. Dies ist beim Blick über die Landesgrenzen ohne nachteilige Auswirkungen für die deutsche Volkswirtschaft möglich. (s. Österreich)

Wir fordern:

- Die gesetzliche Rentenversicherung muss wieder an den Zielen „Lebensstandardsicherung und Armutsfestigkeit“ ausgerichtet werden.

- Die geforderte Reform der gesetzlichen Rentenversicherung mit der genannten Zielsetzung braucht ein nachhaltiges Renten-Niveau von mindestens 50 %.

Die Festlegung auf diese Zielgröße für das Rentenniveau macht eine Reform der Rentenformel, genauer der Rentenanpassungsformel, unerlässlich. Es gilt, die jetzt in der Formel vorhandene Abkopplung von den Löhnen durch Dämpfungsfaktoren, zu streichen. Der Grundsatz – die Renten folgen den Löhnen – muss wieder in vollem Umfang gelten.

Wir fordern: - Reform der Rentenanpassungsformel

Die Festlegung auf das konstant zu haltende Rentenniveau nach Sozialversicherungsbeitrag braucht eine deutliche Vereinfachung und Transparenz der Rentenanpassungsformel. Künftig sollen lediglich die Entwicklung der Bruttolöhne sowie der Beitragssätze zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in die Berechnung der Rentensteigerungen eingehen. Die Dämpfungsfaktoren, wie der „Nachhaltigkeitsfaktor“ und der „Riester-Faktor“ haben in einer transparenten Rentenanpassungsformel, die zugleich ein nachvollziehbares Prinzip der Generationengerechtigkeit zum Ausdruck bringen soll, nichts zu suchen und müssen gestrichen werden.

Wir fordern: - Mindestlohn kontinuierlich und deutlich anheben

Der SPD ist es gegen große Widerstände gelungen ist, einen bundeseinheitlichen flächendeckenden Mindestlohn durchzusetzen. Er wird für in der Zukunft liegende Zeiten, bei einer Standarderwerbsbiographie, auch dafür Sorge tragen Rentenansprüche zu erhöhen. Es gilt allerdings den Satz von 8,50€, ab 2017 – 8,84 €, deutlich zu erhöhen. Es gilt auch die Einkommensgrenzen für versicherungspflichtige Minijobs so zu entwickeln, dass die erworbenen und zu erwerbenden Rentenansprüche nicht beschädigt werden.

- Rente nach Mindest-Entgelt-Punkten als Dauerlösung

Selbst wenn das Rentenniveau auf mindestens 50 % angehoben wird, gibt es in unserem Rentensystem, in dem die Renten den zuvor erzielten Löhnen entsprechen, Fälle, in denen trotz langjähriger Vollzeitarbeit keine armutsfeste Rente erworben wird. Dies wird wegen der stark gewachsenen Lohnungleichheit in Zukunft sogar häufiger vorkommen. Deshalb wird vorgeschlagen, die seit 1972 bestehende und bereits einmal verlängerte Rente nach Mindestentgeltpunkten nicht nur zu verlängern, sondern diese zu entfristen und zu einer Dauerlösung zu machen. Dadurch wird dieses Instrument zu einer Verbesserung der Rentenansprüche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für in der Vergangenheit liegende Phasen des Niedriglohnbezugs und/oder Langzeitarbeitslosigkeit, prekärer Arbeitsverhältnisse mit negativen Auswirkungen auf die Rente. Sie ist damit ein wirksames Instrument für die Vergangenheit und Zukunft.

- Mindestlohn und die Rente nach Mindestentgeltpunkten

Mindestlohn und eine Rente nach Mindestentgeltpunkten sind ein vernünftiger Instrumenten-Mix. Sie verbessern Erwerbsbiographien in zurückliegenden Erwerbsphasen und in der Zukunft. Dadurch wird ein nachhaltiger Beitrag geleistet, das Pflichtversicherungssystem strukturell armutsfest zu machen.

- Das Armutsrisiko bei Erwerbsminderungsrenten senken

Hier besteht trotz der beschlossenen Verbesserungen nach wie vor besonderer Handlungsbedarf. Die Erwerbsminderungsrenten liegen im Durchschnitt bei 650,00 €

Wir fordern: - Die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten sind abzuschaffen.

Zukunft der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge

Das jetzige Drei-Säulen-Modell sieht vor, dass die Lücken der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung durch die Riesterrente und Betriebsrente geschlossen werden sollen. Dann müssen die private und betriebliche Altersvorsorge den gleichen Leistungsumfang wie die gesetzliche Rentenversicherung erfüllen:

  • Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos und des Hinterbliebenenrisikos,
  • flächendeckende Verbreitung (auch für die unteren Einkommensgruppen),
  • Maßnahmen zur Schließung von Lücken (z. B. bei Arbeitslosigkeit),
  • Transparenz des Altersvorsorgemarktes und des Verbraucherschutzes,
  • finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber.

Keine dieser Bedingungen ist gegenwärtig auch nur annähernd erfüllt. Deshalb muss die Lebensstandardsicherung wieder Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Die private kapitalgedeckte Altersvorsorge hat lediglich ergänzende Aufgaben.

Riesterrente

Die Riesterrente hat die hochfliegenden Erwartungen nicht erfüllt. Die Förderung dieser Form der privaten Vorsorge durch den Staat („Riester-Förderung“) ist nicht nur überflüssig, sondern verursacht in der gegenwärtigen Konstruktion (Kombination aus Freiwilligkeit und progressiver Förderung mit wachsendem Einkommen) Mitnahmeeffekte und eine Umverteilung von unten nach oben.

Wir fordern:

- Die rechtliche Verbindlichkeit der bestehenden Riester-Verträge bleibt vollumfänglich bestehen.
Eine weitere Förderung neuer Verträge mit staatlichen Mitteln erfolgt nicht.

Betriebliche Altersversorgung

In unseren Parteitagsbeschlüssen heißt es zur betrieblichen Altersversorgung: „Eine Stärkung und größere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung ist eine wünschenswerte Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung unter Wahrung des Besitzstandes bestehender Verträge“.

Die Regierung will der Stagnation in der betrieblichen Altersversorgung entgegenwirken und politische Impulse für ihre Verbreitung zu setzen. Studien zeigen: Vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht noch erheblicher Nachholbedarf. In verschiedenen Branchen und insbesondere dort, wo Unternehmen nicht tariflich gebunden sind, ist die Verbreitung äußerst gering.

Ein Vorschlag (Sozialpartnermodell) des Bundesarbeitsministeriums unter Leitung von Andrea Nahles liegt vor. Er enthält für die Arbeitgeber die Einführung der reinen Beitragszusage und will die Arbeitgeber von den Haftungsrisiken der betrieblichen Altersversorgung befreien. Sicherung der Ansprüche muss aber bis in den kleinsten Betrieb gewährleistet sein.

Eine besondere Rolle als Anreizsystem soll die Entgeltumwandlung sein. Jeder Arbeitnehmer hat einen individuellen Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber, einen Teil seines Arbeitsentgeltes für die Altersvorsorge zu verwenden. Auf den umgewandelten Anteil werden keine Einkommensteuer und keine Sozilabgaben erhoben. Dadurch ergeben sich erhebliche Nachteile:

  1. reduziert sich durch die Verminderung des sozialversicherungspflichtigen Entgelts für die/den Einzelne/n der Anspruch auf Arbeitslosengeld und Rente aus der GRV.
  2. werden durch die Sozialabgabenfreiheit die Einnahmen der Sozialversicherung reduziert.
  3. wirkt die Reduzierung des Bruttoarbeitsentgelts über die Rentenformel auf die jährliche Rentenanpassung zurück und mindert die Anpassung des Rentenwertes.

Die Entgeltumwandlung führt also dazu, dass die Rentenansprüche auch derjenigen reduziert werden, die eine Entgeltumwandlung nicht nutzen. Betroffen sind davon auch die Rentnerinnen/Rentner. Der politische Wille der Koalitionsregierung ist der Ausbau und ein umfassender Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung. Die dafür vorgesehenen Maßnahmen dürfen das Hauptziel – Stärkung der gesetzlichen umlagefinanzierten Rentenversicherung – nicht beeinträchtigen.

Wir fordern:

- Eine Entgeltumwandlung in der bestehenden oder in der von einigen geforderten höheren Form lehnen wir ab. In jedem Fall muss die Steuer- und Beitragsfreiheit auf die umgewandelten Einkommen entfallen. Bis zum Inkrafttreten einer derartigen Gesetzesänderung sind die durch die Entgeltumwandlung geringeren Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Steuermittel auszugleichen.

- Ein finanzieller Zuschuss der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung muss verpflichtend werden.

Zusammenhang bei Beratung und Beschlussfassung über Reformen der Alterssicherung beachten

In der gegenwärtigen politischen Debatte deutet sich der vorrangige Ausbau der betrieblichen Altersversorgung an. Sicherlich ist dabei eine flächendeckende Verbreitung ein wichtiges Kriterium. Es gilt aber vermehrt auf weitere wichtige Fragen befriedigende Antworten zu finden.

  • Kommt es zu einer kollektiven Organisation der betrieblichen Altersversorgung?
  • Wer ist Träger der Angebote betrieblicher Altersversorgung?
  • Kommt es zu einem verstärkten öffentlichen oder gemeinnützigen Angebot von betrieblicher Altersversorgung. Oder wie bisher durch kommerzielle Anbieter von Rentenversicherungen.
  • Welche Trägerkonstruktion ist am ehesten geeignet mit der Macht, der ökonomischen Bedeutung und Verantwortung der Rentenfonds umzugehen?
  • Ist der sozialpolitische Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung die Vorgabe in dem kapitalgedeckten Sicherungssystem?

Dies sind nur einige Punkte die deutlich machen: Es gibt erhebliche Wechselwirkungen bei der Ergänzung der Gesetzlichen Rentenversicherung durch die Betriebliche Altersversorgung.

Wir fordern:

Eine reformierte, solidarische und umlagenfinanzierte gesetzliche Rente ist Kern für die Lebensstandardsicherung. Daher müssen die anstehenden Reformschritte, z.B. bei der betrieblichen Altersversorgung, im Gesamtzusammenhang und nicht einzeln beraten und beschlossen werden.

Das Renteneintrittsalter flexibel gestalten

Wir fordern:

- mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Wir wenden uns gegen eine auf ein bestimmtes Lebensalter festgelegte allgemeine Renteneintrittsgrenze.

Ein für alle Arbeitnehmer gleichermaßen festgelegtes Renteneintrittsalter hat gezeigt: Alle Modelle mit starren Altersgrenzen sind gescheitert. Sie sind gescheitert, weil sich einerseits die das Renteneintrittsalter bestimmenden Voraussetzungen ständig verändern (demografischer Wandel, ansteigende Lebenszeiten, rasante Veränderungen der allgemeinen und beruflichen Qualifikationsanforderungen, anhaltender Trend zu individualistischen Lebens- und Arbeitsformen etc.). Sie sind gescheitert, weil andererseits die persönlichen Voraussetzungen für Leistungsmöglichkeit und Motivation im Arbeitsleben für jeden Arbeitnehmer völlig unterschiedlich sind (physische, psychische und geistige Leistungsfähigkeit, Gesundheit, Qualifikationserwerb und Qualifikationsbereitschaft, individuelle und familiäre Lebensverhältnisse und Lebensplanungen etc.).

Die gesetzliche Rentenversicherung mutig und konsequent zur Erwerbstätigenversicherung entwickeln

Aus Gründen der Gleichbehandlung ist die Versicherungspflicht aller erwerbstätigen Personen nicht in verschiedenen berufsständisch organisierten Systemen oder der privaten Alterssicherung, sondern in der gesetzlichen Rentenversicherung durchzuführen, ohne dass durch ihre Höhe das Kollektiv schädigende Ansprüche entstehen können. Nur so ist ein umfassender Schutz gegen die sozialen Risiken des Alters, der Erwerbsminderung und nach dem Tod des Versicherten für alle zu erreichen.

Wir fordern:

- Eine Erwerbstätigenversicherung für alle, in der die Versorgungswerke integriert und Abgeordnete, Freiberufler, Selbständige und perspektivisch auch Beamte solidarisch einzahlen'

Als ersten Schritt auf dem Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung fordern wir – die Einführung einer Versicherungspflicht für alle Selbstständigen und besonders der Soloselbständigen. Dies ist vor allem geboten, um dem wachsenden Schutzbedürfnis der überwiegenden Zahl dieses Personenkreises gerecht zu werden und einer steigenden Gefahr von Altersarmut entgegenzuwirken.

Finanzierung

Viel zu lange ist der Eindruck erweckt worden, Kosten der Demographie, mit einem steigenden Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft und dadurch steigenden Rentenausgaben, ließen sich leichter tragen, wenn die Kosten der Alterssicherung auf mehrere „Säulen“ verteilt werden.

Dies ist falsch und den Bürgern gegenüber unredlich. Die Rentenzahlungen eines bestimmten Jahres können immer nur aus dem erwirtschafteten Volkseinkommen des jeweiligen Jahres aufgebracht werden.
Wir wollen ein nachhaltiges Rentenniveau von mindestens 50 %. Dies führt dazu, dass die festgesetzte Beitragsobergrenze von 22 % nicht auf Dauer gewährleistet werden kann.

Derzeit führt die gute Wirtschaftslage zu mehr Einnahmen in der Rentenkasse. Dies wurde dazu genutzt, den Beitragssatz zu senken und gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus der Rentenkasse statt aus Steuermitteln zu finanzieren.

Notwendige von uns vorgeschlagene Reformen, in Verbindung mit den demographischen Lasten in den nächsten Jahren, erfordern jedoch keine kurzsichtigen Beitragssenkungen, sondern den unmittelbaren Aufbau einer Rücklage (Demographie-Reserve). Die Rücklage darf sich nicht länger an den Ausgaben von eineinhalb Monaten orientieren sondern an den zukünftigen Ausgaben der nächsten Jahre und Jahrzehnte.

Wir fordern:

In Anlehnung an das vom DGB entwickelte Modell wird ein Demographie-Fonds aufgebaut. Die Beitragsätze werden kontinuierlich und maßvoll erhöht und in den Fonds eingestellt. Die Mehreinnahmen werden zur Finanzierung der vorgesehenen Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt.

Die Vorschrift einer Obergrenze für Rücklagen der Rentenversicherung in Höhe von 1,5 Monatsausgaben muss dementsprechend entfallen.

Bei dem gewollten früheren Erreichen der z. Zt. festgelegten Beitragsobergrenze von 22 % ist zu prüfen, ob die dann vorhandene Rücklage ausreicht um die vorgesehenen Reformen nachhaltig zu finanzieren, oder ob die Regelung einer maßvollen Erhöhung der Beiträge bis zu einem für die Arbeitnehmer tragfähigen Beitragssatz fortgesetzt werden muss. Dies unter Berücksichtigung einer ausgeweiteten Steuerfinanzierung.

Verantwortung des Bundes für versicherungsfremde Leistungen

Wir fordern:

- Der Grundsatz – Versicherungsfremde Leistungen werden aus Steuermitteln finanziert – hat volle Gültigkeit.

- Die Aufwendungen - z.B. für die „Mütterrente“ - müssen daher in vollem Umfang aus Steuermitteln finanziert werden.

Mit der Realisierung unserer Vorschläge schaffen wir ein zukunftsfestes Alterssicherungssystem, das soziale Sicherheit für Jung und Alt, für Frauen und Männer, für alle bietet. Es schafft Sicherheit für die Lebensplanung der Jüngeren. Es verringert die Angst von Frauen und Männern, nach dem Erwerbsleben zu große finanzielle Einbußen erdulden zu müssen. Die Älteren können sicher sein, am wachsenden Wohlstand der Gesellschaft beteiligt zu sein und in Würde und in ausreichendem Maß am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Es ist damit ein wesentlicher Beitrag zur gesellschaftlichen und politischen Stabilität unseres Landes.